Wir sollten uns sorgsam merken, daß die örtlichen Häuser der Gerechtigkeit ebenso wie das internationale Haus der Gerechtigkeit ausdrücklich im Kitáb-i-Aqdas anbefohlen worden sind. Die Institution des Nationalen Geistigen Rates als Zwischeninstanz, auf die in des Meisters Testament als »Sekundäres Haus der Gerechtigkeit« Bezug genommen wird, hat die ausdrückliche Bestätigung 'Abdu'l-Bahás, und das Verfahren für die Wahl des internationalen und der nationalen Häuser der Gerechtigkeit hat Er sowohl in Seinem Testament als auch in einer Reihe von Sendschreiben niedergelegt. Überdies sind die Einrichtungen der örtlichen und nationalen Fonds, die heute die notwendigen Ergänzungen aller örtlichen wie nationalen Geistigen Räte sind, nicht nur in den Sendschreiben begründet, die 'Abdu'l-Bahá für die Bahá'í des Ostens offenbarte; ihre Wichtigkeit und Notwendigkeit hat Er auch wiederholt in Seinen Äußerungen und Schriften betont. Die Zusammenfassung der Amtsgewalt in den Händen der gewählten Vertreter der Gläubigen, die notwendige Unterordnung jedes Anhängers unseres Glaubens unter das wohlüberlegte Urteil der Bahá'í-Räte, Seine Vorliebe für einstimmige Beschlüsse, der Entscheidungscharakter der Stimmenmehrheit, ja selbst wie wünschenswert es sei, alle Bahá'í-Veröffentlichungen genau zu überwachen - all dies hat 'Abdu'l-Bahá den Gläubigen emsig eingeschärft, wie es Seine beglaubigten und weit verbreiteten Sendschreiben bezeugen. Seine umfassenden, menschenfreundlichen Lehren auf der einen Seite anzunehmen, andererseits aber Seine noch herausfordernderen, noch einzigartigeren Gebote nachlässig und gleichgültig zu verwerfen und abzulehnen - das wäre ein Akt offenbarer Untreue jenen Werten gegenüber, die Er in Seinem Leben am meisten schätzte.
Shogi Effendi, Die Weltordnung Baha'u'llahs 1:3