„Was unter dieses Verbot fällt, ist im Schrifttum Bahá'u'lláhs nicht näher dargestellt. Sowohl Abdu'l-Bahá als auch Shoghi Effendi weisen darauf hin, daß es dem Universalen Haus der Gerechtigkeit obliegt, die Details zu diesem Verbot festzulegen. Auf Fragen, ob Lotterien, Pferdewetten, Fußballtoto sowie Bingo und dergleichen unter das Glücksspielverbot fallen, erklärte das Universale Haus der Gerechtigkeit, daß diese Einzelheiten erst in der Zukunft erwogen werden. Bis dahin wird den Räten und den Gläubigen empfohlen, von diesen Dingen kein Aufhebens zu machen und sie dem Gewissen des einzelnen zu überlassen. Das Haus der Gerechtigkeit hat bestimmt, daß Geldmittel für den Glauben nicht durch Lotterien, Tombolas und Glücksspiele aufgebracht werden dürfen.
Bahá'u'lláh
„Ferner schreibt Er die Einehe vor, verurteilt Tierquälerei, Trägheit, Müßiggang, Verleumdung und üble Nachrede, tadelt Ehescheidung, verbietet das Glücksspiel, den Genuß von Opium, Wein und anderen berauschenden Getränken, gibt die Strafen für Mord, Brandstiftung, Ehebruch und Diebstahl an, betont die Wichtigkeit der Ehe und setzt die hierfür erforderlichen Vorbedingungen fest; Er auferlegt die Pflicht, sich mit einem Gewerbe oder Beruf zu befassen, und erhöht die Arbeit zum Rang des Gottesdienstes; Er betont die Notwendigkeit, die für die Erziehung der Kinder erforderlichen Mittel bereitzustellen, und verpflichtet jedermann, ein schriftliches Testament zu machen und seiner Regierung gegenüber strengen Gehorsam zu wahren.
Shoghi Effendi