Was nun das Haus der Gerechtigkeit anbelangt, das Gott zum Quell alles Guten bestimmt und von allem Irrtum befreit hat, so muß es durch allgemeines Stimmrecht, das heißt von den Gläubigen, gewählt werden. Seine Mitglieder müssen Offenbarungen der Gottesfurcht, Morgenröten der Erkenntnis und des Verständnisses sein, im Gottesglauben standhaft und der ganzen Menschheit wohlgesinnt. Mit diesem Hause ist das Universale Haus der Gerechtigkeit gemeint, das heißt, in allen Ländern ist ein nachgeordnetes Haus der Gerechtigkeit zu errichten, und diese nachgeordneten Häuser der Gerechtigkeit haben das Universale Haus zu wählen. Alles ist dieser Körperschaft vorzulegen. Sie erläßt alle Vorschriften und Satzungen, die nicht im klären heiligen Text zu finden sind.
'Abdu'l-Bahá, Wille und Testament 1:25