"Es ist euch verboten, den Leichnam mehr als eine Stunde Weges aus der Stadt zu bringen" (#130) Der Zweck dieses Verbots ist, die Zeitdauer des Leichentransports auf eine Stunde zu begrenzen, unabhängig vom Transportmittel für den Weg zur Begräbnisstätte. Bahá'u'lláh betont: "Je früher das Begräbnis stattfindet, desto angemessener und annehmbarer ist es." (Fragen und Antworten 16) Als Ort des Todes kann die gesamte Stadt oder Gemeinde, in der der Verstorbene verschied, aufgefaßt werden. Somit kann der einstündige Transport von der Stadtgrenze bis zur Begräbnisstätte gerechnet werden. Nach dem Geist des Gesetzes Bahá'u'lláhs soll der Verstorbene nahe dem Ort seines Todes begraben werden.