"daß der Verstorbene in fünf Tücher aus Seide oder Baumwolle gehüllt werde" (#130) Im Bayán bestimmte der Báb, daß der Leichnam in fünf Tücher aus Seide oder Baumwolle zu hüllen sei. Bahá'u'lláh bestätigt diese Bestimmung und fügt hinzu: "Wer über begrenzte Mittel verfügt, für den genügt ein einziges Tuch aus einem der beiden Stoffe." Auf die Frage, ob mit den "fünf Tüchern" `fünf Leichentücher von voller Länge` oder `fünf Tücher, wie sie seither gebräuchlich waren`, gemeint sind, antwortete Bahá'u'lláh, daß "die Verwendung von fünf Tüchern gemeint" ist (Fragen und Antworten 56). Zur Art und…