Zu den Lehren Bahá’u’lláhs gehört ferner, dass die materielle Zivilisation zwar ein Mittel zum Fortschritt der Menschenwelt ist, daß jedoch der gewünschte Erfolg – das Glück der Menschheit – erst dann zu erreichen ist, wenn die materielle Zivilisation mit der göttlichen Kultur vereinigt wird.
Der Herr hat befohlen, daß in jeder Stadt ein Haus der Gerechtigkeit errichtet werde, in dem sich Beratende nach der Zahl Bahá versammeln sollen. Wird diese Zahl überschritten, so schadet dies nicht. Ihnen sei es, als beträten sie den Hof der Gegenwart Gottes, des Erhabenen, des Höchsten, und als schauten sie Ihn, den Unsichtbaren. Sie sollen die Treuhänder des Allbarmherzigen unter den Menschen sein und sich für alle Erdenbewohner als die von Gott bestimmten Hüter betrachten. Sie sollen miteinander beraten, Gott zuliebe auf die Belange Seiner Diener so achten, wie sie auf ihre eigenen Belange achten, und wählen, was gut und ziemlich ist. So hat es euch der Herr, euer Gott, befohlen. Hütet euch zu verwerfen, was klar offenbart ist auf Seiner Tafel. Fürchtet Gott, o ihr mit Einsicht Begabten!
Bei der Erfüllung dieser heiligen Aufgabe darf keinerlei Einfluß, kein Druck von irgendeiner Seite, auch nicht vom Nationalen Rat, ihre Ansichten beeinträchtigen oder ihre Freiheit einschränken. Die Abgeordneten müssen völlig unabhängig von irgendeiner administrativen Stelle sein. Sie müssen sich ihrer Aufgabe mit völliger Loslösung zuwenden und ihre Aufmerksamkeit auf die wichtigsten und dringendsten Probleme konzentrieren.
Hütet euch, hütet euch, daß nicht der faule Geruch in Parteien und Völkern fremder Länder im Westen und ihre verderbten Methoden wie Intrigen, Parteipolitik und Propaganda – schon vom Namen her scheußliche Praktiken – je in der Bahá’í-Gemeinde um sich greifen, auf die Freunde Einfluß gewinnen und alle Geistigkeit zunichte machen.
Diese örtlichen Geistigen Räte müssen direkt durch die Freunde gewählt werden, und kein erklärter Gläubiger vom 21. Lebensjahr an sollte sich fernhalten oder eine gleichgültige, eigenmächtige Haltung einnehmen. Jeder sollte es als seine heilige Pflicht betrachten, gewissenhaft und umsichtig an der Wahl, der Festigung und der wirksamen Arbeit seines örtlichen Rates teilzunehmen.
Sie sollten äußerste Wachsamkeit walten lassen, so daß die Wahlen frei, allgemein und durch geheime Stimmabgabe durchgeführt werden. Ränke, Täuschungsmanöver, vorherige Absprache und Druck jeglicher Art müssen verhindert werden und sind verboten.