Feiertage und Feste

„In jedem Zyklus und mit jeder Offenbarung gibt es in den geheiligten Gesetzen Gottes gesegnete Feste, Feiertage und arbeitsfreie Tage. An solchen Tagen sollten alle Arten von Beschäftigung, Handel, Industrie, Landbau und dergleichen unterlassen werden.
Alle sollten sich miteinander freuen, allgemeine Versammlungen abhalten, wie eine Gemeinde werden, damit die nationale Einheit, Einigkeit und Harmonie allen vor Augen geführt wird.
Weil es gesegnete Tage sind, sollten sie nicht vernachlässigt oder ihrer Wirkung beraubt werden, indem man sie zu Tagen macht, an denen man sich nur dem Vergnügen hingibt. Während solcher Tage sollten Einrichtungen geschaffen werden, die von dauerndem Segen und Wert für die Menschen sind …
Unzweifelhaft müssen an solchem Tag menschenfreundliche oder ideale Spuren von den Freunden Gottes sichtbar zurückbleiben, die in die ganze Menschheit hinausdringen und nicht nur den Bahá’í zugute kommen.“

– ‚Abdu’l-Bahá, zitiert in: Esslemont, Bahá’u’lláh und das Neue Zeitalter 209

Naw Rúz

Ridván (1., 9., und 12. Ridván-Tag)

Erklärung des Báb

Hinscheiden Bahá’u’lláhs

Märtyrertod des Báb

Geburt des Báb

Geburt Bahá’u’lláhs

 

Hinscheiden ‚Abdu’l-Bahás

Tag des Bundes

Ayyám-i-Há

Neunzehntagefest

 

Hinweis: Im Bahá’í-Glauben gibt es neun Feiertage, an denen Arbeitsruhe geboten ist. Das Hinscheiden ‚Abdu’l-Bahás und der Tag des Bundes zählen nicht dazu. Zudem endet das Bahá’í-Jahr mit den Ayyám-i-Há („Tage des Há“), die eine besondere Zeit der Nächstenliebe, des Gebens und der Vorbereitung auf die kommende Fastenzeit darstellen.

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