Pflichtgebet



Wir verordneten euch ein Pflichtgebet mit neun Rak'ah¹, das Gott, dem Offenbarer der Verse, am Mittag, am Morgen und am Abend² darzubringen ist. Von einer größeren Zahl haben Wir euch befreit³, wie im Buche Gottes befohlen. Er ist wahrlich der Gebieter, der Allmächtige, der Unbeschränkte. Wollt ihr dieses Gebet verrichten, so wendet euch dem Hof Meiner hochheiligen Gegenwart zu, diesem geweihten Ort, von Gott zur Mitte gemacht, darum die Höchste Schar kreist, und zum Punkt der Anbetung für die Bewohner der Städte der Ewigkeit bestimmt, zum Quell des Befehls für alle im Himmel und auf Erden. Und wenn die Sonne der Wahrheit und der Rede untergeht, so wendet euer Angesicht dem Orte zu, den Wir euch bestimmt haben. Er ist wahrlich der Allmächtige, der Allwissende.¹ ¹ s.n3 - n8

Bahá'u'lláh, Kitáb-i-Aqdas 6

Die Einzelheiten des Pflichtgebets haben Wir auf einer anderen Tafel¹ ausgeführt. Selig ist, wer befolgt, was ihm durch Ihn, den Herrscher über die ganze Menschheit, geboten ward. Im Totengebet sind von Gott, dem Offenbarer der Verse, sechs besondere Abschnitte herabgesandt²³. Einer, der des Lesens kundig ist, trage vor, was vor diesen Abschnitten offenbart ist. Wer dessen nicht mächtig ist, den hat Gott von dieser Pflicht befreit. Er ist in Wahrheit der Mächtige, der Vergebende. ¹²³ s.n9-n11

Bahá'u'lláh, Kitáb-i-Aqdas 8

Es wurde geboten, daß jeder das Pflichtgebet für sich allein verrichtet. Mit Ausnahme des Totengebets ist das Gemeinschaftsgebet abgeschafft¹. Er ist in Wahrheit der Gesetzgeber, der Allweise. ¹ s.n19

Bahá'u'lláh, Kitáb-i-Aqdas 12

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