Wahlen



O ihr lieben Freunde Abdu’l-Bahás! Ein gesegneter Brief von euch ist eingegangen; er berichtet über die Wahl eines Geistigen Rates. Mein Herz wurde sehr froh, als ich hörte, daß die Freunde jenes Gebietes – gelobt sei Gott – in vollkommener Einheit, Freundschaft und Liebe die neue Wahl abgehalten haben und daß es ihnen gelungen ist, Seelen zu wählen, die geheiligt sind, begünstigt an der Heiligen Schwelle, bekannt unter den Freunden für ihre Standhaftigkeit und Festigkeit im Bündnis. Jetzt müssen sich diese gewählten Vertreter erheben, in Geistigkeit und Freude zu dienen, in reiner Absicht, stark angezogen vom Duft des Allmächtigen, kraftvoll gestützt vom Heiligen Geist. Lasst sie das Banner der Führung hissen, und als Soldaten der himmlischen Heerscharen lasst sie Gottes Wort erhöhen, Seinen süßen Duft verbreiten, die Menschenseelen erziehen und den Größten Frieden fördern. Wahrlich, es wurden gesegnete Seelen gewählt. Im Augenblick, als ich ihre Namen las, überlief mich ein Schauer geistiger Freude, weil ich erkannte, dass dortzulande – gelobt sei Gott – Menschen erweckt wurden, welche Diener des Königreiches und bereit sind, ihr Leben für Ihn, der Seinesgleichen nicht hat, hinzugeben.

Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften 37

Am Wahltag müssen die Freunde von ganzem Herzen an den Wahlen teilnehmen, in Einigkeit und gutem Einvernehmen ihre Herzen Gott zuwenden, von allem außer Ihm gelöst sein, Seine Führung suchen und um Seine Hilfe und Gnade flehen.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 1

Ihre tatsächlichen Fähigkeiten und derzeitigen Kenntnisse müssen gebührend berücksichtigt werden, und nur wer am besten für die Mitgliedschaft geeignet ist – ob Mann oder Frau -, soll seiner gesellschaftlichen Stellung ungeachtet in das höchst verantwortungsvolle Amt eines Bahá’í-Ratsmitgliedes gewählt werden.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 7

Rufen wir uns Seine ausdrückliche und oft wiederholte Versicherung ins Gedächtnis, daß jeder Rat, der in dieser geläuterten Atmosphäre der Selbstlosigkeit und Loslösung gewählt wird, in Wahrheit von Gott berufen ist, und daß seine Entscheidung wahrhaft inspiriert ist, daß alle ausnahmslos sich seiner Entscheidung fügen sollten, ohne Vorbehalte und freudigen Herzens.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 8

Der Wähler … ist aufgefordert, nur für solche zu stimmen, die zu unterstützen Gebet und Überlegung ihm eingegeben haben.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 10

Ich glaube nicht, daß es mit dem Geist des Glaubens in Einklang stünde, wenn man die Freiheit der Gläubigen einschränken würde, diejenigen zu wählen – welcher Rasse, Nationalität oder welchen Temperaments sie sein mögen -, die die wesentlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in administrativen Einrichtungen am besten in sich vereinen. Sie sollten die Person außer Acht lassen und ihre Aufmerksamkeit ohne Vorurteile, Leidenschaft oder Parteilichkeit auf die Beschaffenheit und Erfordernisse des Amtes richten. Der Rat sollte in jeder Gemeinde die erlesensten, vielfältigsten und fähigsten Elemente repräsentieren.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 11

Wenn irgendeine Unterscheidung überhaupt geduldet wird, so sollte es eine Unterscheidung nicht gegen, sondern vielmehr zugunsten der Minderheit sein, sei sie nun rassischer oder anderer Natur. … stets sollte es jede fest begründete, unter dem Banner Bahá’u’lláhs eingetragene Gemeinde als ihre erste und unausweichliche Pflicht ansehen, jede Minderheit, zu welchem Glauben, zu welcher Rasse, Klasse oder Nation sie auch gehören mag, zu unterstützen, zu ermutigen und zu schützen. So groß und lebenswichtig ist dieser Grundsatz, daß zum Beispiel immer dann, wenn die gleiche Anzahl von Stimmen in einer Wahl abgegeben wurde oder wenn die Befähigung für irgendein Amt sich bei den Vertretern verschiedener Rassen, Religionen oder Nationalitäten innerhalb der Gemeinde das Gleichgewicht hält, den Vertretern der Minderheit ohne Zögern das Vorrecht eingeräumt werden sollte, und dies aus keinem anderen Grund, als sie anzuregen und zu ermutigen und ihr eine Gelegenheit zu bieten, die Interessen der Gemeinde zu fördern.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 12

Die Wähler … müssen in Gebet und Ergebenheit und nach Meditation und Nachsinnen gläubige, ernsthafte, erfahrene, fähige und sachkundige Seelen wählen, die der Mitgliedschaft würdig sind.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 13

über die Anforderungen an die Mitglieder des Geistigen Rates: In diesem Zusammenhang gibt es eine Unterscheidung von grundlegender Bedeutung, an die immer gedacht werden sollte: der Unterschied zwischen dem Geistigen Rat als Institution und den Personen, aus denen er besteht. Diese sind keinesfalls als vollkommen anzusehen, noch können sie im Vergleich zu ihren Mitgläubigen als von Amts wegen überlegen betrachtet werden. Gerade darum, weil sie denselben menschlichen Begrenzungen unterliegen wie die anderen Mitglieder der Gemeinde, müssen sie jedes Jahr neu gewählt werden. Daß es Wahlen gibt, ist ein hinreichendes Merkmal dafür, daß Ratsmitglieder zwar Teile einer göttlichen, vollkommenen Institution, aber dennoch selbst unvollkommen sind. Dies besagt jedoch nicht unbedingt, daß ihr Urteil mangelhaft sei.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 14

Der Gläubige hat das Recht, während der Wahl für sich selbst zu stimmen, wenn er sich guten Gewissens dazu bewogen fühlt. Dies bedeutet nicht unbedingt, daß er ehrgeizig oder selbstsüchtig ist, denn er kann allen Ernstes glauben, seine Fähigkeiten berechtigten ihn zur Mitgliedschaft in einer Bahá’í-Verwaltungskörperschaft, und er handle richtig. Die Hauptsache jedoch ist, daß seine Meinung aufrichtig ist und er dem Gebot seines Gewissens folgt; zumal die Mitgliedschaft in einem Rat oder Ausschuß nur eine Form des Dienens ist und nicht als ein Zeichen damit verbundener Überlegenheit oder ein Mittel zur Selbstverherrlichung angesehen werden sollte.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 15

Auf diese Frage bezieht sich auch die Erklärung `Abdu’l-Bahás in einem Seiner Tablets, die besagt, daß der Wähler seine Wahl unter denen treffen soll, deren guter Ruf weit verbreitet ist. Bei jeder Art Wahlen ist nicht zu umgehen, daß wertvolle Menschen nicht gewählt werden, weil sie einfach nicht weithin bekannt sind. Dies gilt für jedes System, in dem Nominierung und Wahlpropaganda so gehandhabt werden wie im Bahá’í-Wahlsystem. Aber das ist nicht das Entscheidende. Zum Ratsmitglied gewählt zu werden, bedeutet vom Bahá’í-Standpunkt aus nicht ein Recht, auf das jemand Anspruch hat, oder eine Ehre, nach der er trachten soll. Es ist eine Aufgabe und eine Verantwortung, zu der man aufgerufen werden kann. Der Zweck ist, daß diejenigen in einen Rat gewählt werden, die für diesen Dienst am würdigsten sind. Dies wird und kann nicht bedeuten, daß alle gewählt werden, die dessen würdig sind. Es ist zu erwarten, daß es in Zukunft … unzählige Menschen gibt, die jene Eigenschaften aufweisen, die sie zum Dienst in Geistigen Räten befähigen. Nur wenige von ihnen können irgendwann gewählt werden. Ebenso ist zu erwarten, daß die Wählerschaft durch Schulung und Erfahrung in Ablauf und Geist von Bahá’í-Wahlen sich ihrer Verantwortung, nur für jene zu stimmen, die den vom Hüter umrissenen Anforderungen genügen, in höherem Maße bewußt sein wird. Sie wird es sich daher zur ständigen Aufgabe machen, Charakter und Fähigkeiten jener kennenzulernen, die in der Gemeinde aktiv sind, so daß sie, wenn eine Wahl fällig wird, bereits eine Vorstellung von den Personen hat, unter denen sie ihre Wahl treffen muß.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 18

Hütet euch, hütet euch, daß nicht der faule Geruch in Parteien und Völkern fremder Länder im Westen und ihre verderbten Methoden wie Intrigen, Parteipolitik und Propaganda – schon vom Namen her scheußliche Praktiken – je in der Bahá’í-Gemeinde um sich greifen, auf die Freunde Einfluß gewinnen und alle Geistigkeit zunichte machen.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 19

Die Wahl jedes einzelnen sollte vertraulich gehalten werden. Es ist nicht statthaft, irgendwelche Hinweise auf einzelne Namen zu machen. Die Freunde müssen die üblen Methoden und abscheulichen Praktiken der Politiker meiden. Sie müssen sich völlig Gott zuwenden und in reiner Absicht, freien Geistes und geheiligten Herzens an der Wahl teilnehmen.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 20

Sie sollten äußerste Wachsamkeit walten lassen, so daß die Wahlen frei, allgemein und durch geheime Stimmabgabe durchgeführt werden. Ränke, Täuschungsmanöver, vorherige Absprache und Druck jeglicher Art müssen verhindert werden und sind verboten.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 21

Diese örtlichen Geistigen Räte müssen direkt durch die Freunde gewählt werden, und kein erklärter Gläubiger vom 21. Lebensjahr an sollte sich fernhalten oder eine gleichgültige, eigenmächtige Haltung einnehmen. Jeder sollte es als seine heilige Pflicht betrachten, gewissenhaft und umsichtig an der Wahl, der Festigung und der wirksamen Arbeit seines örtlichen Rates teilzunehmen.

Shoghi Effendi in Bahá’í-Wahlen 30

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